Die neuen Corona-Verordnungen vom 24.11.2021. Das bedeutet für unsere Gottesdienste 3 G (Geimpft, Genesen oder Getestet). Ausnahme Duttweiler: Hier gilt 2 G (nur Geimpft und Genesen).

Text der Regelung vom 25.11.: „ Gottesdienst unter Berücksichtigung der sog. „3G-Regelung“ Am Gottesdienst teilnehmen können alle symptomfreien Personen (z. B. ohne Erkältungsanzeichen), - die vollständig geimpft sind und einen auf sie ausgestellten Nachweis vorlegen können, - die genesen sind und einen entsprechenden Nachweis vorlegen können, - eine negatives Testergebnis (Schnelltest durch geschultes Personal und nicht älter als 24 Stunden; PCR-Test, nicht älter als 24 Stunden – kein Selbsttest!) formell schriftlich nachweisen können. Kinder unter 12 Jahren sind davon ausgenommen. Für Konfirmanden, die nicht geimpft sind, liegen Tests in der Kirche aus.

Die o.g. Nachweise müssen von allen Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, gleichzeitig mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis, der auf die getestete, genesene oder geimpfte Person ausgestellt ist, vorgelegt werden. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir die Nachweise kontrollieren.

Für die Weihnachtsgottesdienste planen wir im Moment entweder 2 G im Innenraum oder Gottesdienste im Freien vor der Kirche. Im Freien hat den Vorteil, dass nur Maskenpflicht und Abstand gewährleistet werden muss, Kontaktverfolgung entfällt. Es wären kurze Gottesdienste mit den bekanntesten Weihnachtsliedern. Bringen Sie dann Hirtenlichter mit und holen sich das Licht von Bethlehem. Bitte informieren Sie sich im Amtsblatt und in der Zeitung.

Wenn keine Gottesdienste stattfinden können (z.B. Lockdown), dann werde ich einen Zoomgottesdienst an den Sonntagen und Feiertagen (10.30h) und an Heilig Abend um 16 h anbieten. Bitte informieren Sie sich im Amtsblatt und in der Zeitung.